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   LG Augsburg, 01.02.2024 - 091 O 2094/23   

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https://dejure.org/2024,3223
LG Augsburg, 01.02.2024 - 091 O 2094/23 (https://dejure.org/2024,3223)
LG Augsburg, Entscheidung vom 01.02.2024 - 091 O 2094/23 (https://dejure.org/2024,3223)
LG Augsburg, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 091 O 2094/23 (https://dejure.org/2024,3223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    Fehlende Erfolgsaussicht, Anspruch auf Deckungszusage, Berufungsverfahren, Versicherungsnehmer, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Deckungsablehnung, Festsetzung des Streitwerts, Hinreichende Aussicht auf Erfolg, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, ...

  • rewis.io

    Fehlende Erfolgsaussicht, Anspruch auf Deckungszusage, Berufungsverfahren, Versicherungsnehmer, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Deckungsablehnung, Festsetzung des Streitwerts, Hinreichende Aussicht auf Erfolg, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, ...

  • RA Kotz

    Rechtsschutzversicherung - Erfolgsaussichten der beabsichtigen Rechtsverfolgung - Berufung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus LG Augsburg, 01.02.2024 - 91 O 2094/23
    Insbesondere hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21 klargestellt, dass Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 46 der RL 2007/46/EG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nummer 715/2007 dahin auszulegen sind, dass diese Vorschriften neben allgemeinen Rechtsgütern die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützen, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung ausgestattet ist.
  • OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22

    Abgasskandal: Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Schadenersatzklage gegen

    Auszug aus LG Augsburg, 01.02.2024 - 91 O 2094/23
    Wenn sich - wie hier - bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Vorschriftenlage in der Rechtsprechung neue Entwicklungen zugunsten des Versicherungsnehmers ergeben, muss diese Entwicklung bei der Prüfung der Erfolgsaussichten berücksichtigt werden (Vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 05.05.2023 I-20 U 144/22).
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